Die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst regeln die Arbeitsbedingungen und die Vergütung für Beschäftigte im öffentlichen Sektor. Abhängig vom Beschäftigungsverhältnis kommen unterschiedliche Tarifverträge zur Anwendung. Die Fraunhofer-Gesellschaft e.V. nutzt bei Festanstellungen den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-Bund), bei Ausbildungsverträgen den Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) und bei wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften die Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Durch die Einhaltung dieser tariflichen Regelungen gewährleistet Fraunhofer eine transparente und wettbewerbsfähige Vergütung.
Weiterführende Informationen zu den genannten Tarifverträgen finden sich im Verlauf der Seite. Sollten dennoch spezifische Fragen auftreten, kontaktiere gerne unser Personalteam.