Transparente Vergütung – Tarifverträge und Richtlinien

Die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst regeln die Arbeitsbedingungen und die Vergütung für Beschäftigte im öffentlichen Sektor. Abhängig vom Beschäftigungsverhältnis kommen unterschiedliche Tarifverträge zur Anwendung. Die Fraunhofer-Gesellschaft e.V. nutzt bei Festanstellungen den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-Bund), bei Ausbildungsverträgen den Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) und bei wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften die Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Durch die Einhaltung dieser tariflichen Regelungen gewährleistet Fraunhofer eine transparente und wettbewerbsfähige Vergütung.

Weiterführende Informationen zu den genannten Tarifverträgen finden sich im Verlauf der Seite. Sollten dennoch spezifische Fragen auftreten, kontaktiere gerne unser Personalteam.

TVöD

Der TVöD legt Regelungen zu Arbeitszeiten, Urlaub, Entgeltgruppen und anderen Arbeitsbedingungen fest. Er wird regelmäßig durch Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes angepasst, um den Bedürfnissen der Beschäftigten und den finanziellen Gegebenheiten des Bundes Rechnung zu tragen. Eine wertvolle Ergänzung zur regulären Vergütung ist die Sonderzahlung, welche zur finanziellen Anerkennung unserer Mitarbeitenden beiträgt.

Für weitere Informationen und aktuelle Änderungen über die Entgeltordnung TVöD Bund und die einzelnen Vergütungsgruppen besuche bitte die offizielle Seite des Bundesministerium des Inneren.

Entgeltordnung TVöD Bund

Um einen Überblick über die entsprechenden Entgelttabellen des TVöD zu erhalten und den Entgeltrechner zu nutzen, folge bitte diesem Link.

Entgelttabellen

TVAöD

Für unsere Auszubildenden werden die Rahmenbedingungen, einschließlich Vergütung und Urlaubsansprüche, gemäß dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) geregelt. Dies gewährleistet eine klare und faire Handhabung. Die aktuelle Version des TvAöD findet sich hier. 

TvAöD

 

TdL

Die Vergütung sowie die Arbeitsbedingungen für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte werden gesondert von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder geregelt. Darüber hinaus ist in den Gesamtbetriebsvereinbarungen ein zusätzlicher Aufschlag vereinbart. Um mehr über diese Möglichkeiten und die spezifischen Regelungen zu erfahren, klicke bitte auf diesen Link.

Tdl